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Hilfe selbstständig und ich weiß von nichts.Tagesmutter oder

 
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Erpelking0
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Anmeldungsdatum: 18.07.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: Fr, 18.7.2008 18:13    Titel: Hilfe selbstständig und ich weiß von nichts.Tagesmutter oder Antworten mit Zitat

Sad Hallo
Ich habe da mal einige Fragen.Vielleicht kennt sich da jemand mit aus.
Ich bin Hausfrau und habe insgesamt durch meine 2.Heirat 6 Kinder groß gezogen. Damals wurde ich angesprochen, ob ich nicht auf die Kinder aufpassen könnte.Was ich auch sehr gerne getan habe.Es wurde mir auch bezahlt.Durch Mundpropaganda betreue ich jetzt auch täglich ein Mädel.Wöchentlich ca.14,5 Stunden und bekomme dafür einen festen Lohn von 300 Euro im Monat. Leider musste ich jetzt Privatinsolvenz anmelden. Jetzt wollte mein Treuhänder wissen, ob ich selbstständig bin? Ich habe mir noch nie Gedanken über das gemacht. Ich hatte mich eigentlich immer als Babysitterin gesehen. Ich habe kein Zertifikat oder sonstiges. Muß ich womöglich auch Steuern bezahlen? Oder noch andere Verpflichtungen? Ich glaube es kommt jetzt eine Menge auf mich zu. Wer hat Erfahrung. Wer kann mir bitte Auskunft geben.
Ich dachte wirklich immer, daß mir nichts passieren kann als Babysitter.Und ich verdiene doch nicht über 400Euro und von der Stundenzahl komm ich ja auch nicht höher als 15 Stunden.

Liebe Grüße Petra Embarassed
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Lina220907
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Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: So, 20.7.2008 8:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra!

Ich kann Dir leider keine 100%ige Auskunft geben, aber ich versuche es mal.

Soweit ich weiß, hälst Du Dich eigentlich nur mit einem Mini-Job über Wasser und mußt keine Steuern zahlen und Du bist auch NICHT selbstständig, weil Du ja unter 400€ und unter 15 Std. arbeitest.

Aber wie schon gesagt, ich weiß es nicht genau. Deshalb erkundige Dich mal bei Deinem Schuldnerberater. Der müsste das eigentlich wissen.

Viel Glück!

LG Jana
_________________

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gabimama
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Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi, 23.7.2008 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich möchte dir keine Angst machen, aber im Tagespflegegesetz heisst es
Paragraph 43 - Erlaubnis zur Kindertagespflege
(1) Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will bedarf der Erlaubnis.

Das ist nur ein Auszug aus diesem Gesetz. Das heisst aber auch, das wenn du länger als drei Monate Kinder betreust, auch wenn du nur 15 Stunden arbeitest, bist du normalerweise selbständig.

Gruss Gabimama
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Katrin-Julia
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Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Niedersachsen/b.Hannover

BeitragVerfasst am: So, 28.9.2008 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Selbständig bist Du nicht, sondern freiberuflich. Nach Abzug der BKP würde sich zeigen, was Du an Steuern zahlen musst, ob überhaupt, auf jeden Fall ist Dein Einkommen Steuerpflichtig, und hat nichts mit einem 400 Euro Job zu tun.

Allerdings muss ich auch einer Vorrednerin Recht geben, es handelt sich hier nicht um ein reines Babysitten, sondern Du benötigst eine Pflegeerlaubnis, ohne die Du seit Oktober 2005 nicht mehr arbeiten darfst. Du machst Dich nicht strafbar, aber sollte man Dich erwischen, wird es zumindest ein Bußgeld geben. Dies ist bundesweit geregelt. Du musst Dich bei dem zuständigen Jugendamt erkundigen, was Du benötigst, um die Pflegeerlaubnis zu bekommen. Dies würde ich auch so schnell wie möglich tun.
Ein Gewerbe musst Du dafür allerdings nicht anmelden, denn wie gesagt, es ist eine freiberufliche Tätigkeit, keine Selbständigkeit. Eine Steuernummer vergibt das zuständige Finanzamt. Wenn Du noch weitere Fragen hast, nur zu.
_________________
Kein Mensch ist so schlecht, das man nicht etwas Gutes an ihm finden könnte.
LG Julia
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strubbel1975
*voll dabei*
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Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 336

BeitragVerfasst am: So, 28.9.2008 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Du verdienst dauerhaft hiermit Geld, da wäre schon mal ein Betreuungsvertrag verdammt wichtig Confused und vor allem Absicherung Dir selbst gegenüber. Und meldepflichtig ist doch eh alles Einkommen, oder?

Auf alle Fälle bist Du auf freiberuflicher, selbständiger Basis tätig. Gewerbe ist erst fällig, wenn Du über 5 Kinder betreust. Dies ist auch nur durch das Jugendamt möglich.

Apropos Jugendamt...ja, die Pflegerlaubnis musst Du schon bekommen ,es sind mehr als 3 Monate Laughing

http://www.ciao.de/Tagesmutter__Test_8384022

Da sind auch nützliche Links bei

Im Bericht steht alles drin, was Du brauchst, um in die Tagespflege einzusteigen.

Es gibt auch son nettes Heftchen "Zusätzlich Geld verdienen als Tagesmutter". Spar dieses Geld von fast 13 Euro, ich hatte diesen Fehlkauf gemacht und es stand nur das drin, was ich ohnehin schon wusste. Diese Infos stehen auch bei laufstall und beim Tagesmütterbundesverband drin. SChau auch in die Tagespflegeverordnung für Deine Kommune, da hier und da ganz feine Unterschiede sind. Auf alle Fälle bau Dir ein Konzept, das wirst Du brauchen.

So, nu aber hopp hopp zum Schuldnerberater, Finanzamt und Jugendamt Wink
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